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Flex-Klassen Konzept

Flyer Flex-Klassen

 

Konzept flexible Ausgangsphase (Flex-Klassen) an der Gemeinschaftsschule AdW

 

     1. Grundsätzliche Überlegungen

 

Seit 2009 bestehen die Flex- Klassen an der Gemeinschaftsschule Achter de Weiden. Diese Klassen sind seitdem ein fester Bestandteil des Schullebens und haben sehr viele Schülerinnen und Schüler zum erfolgreichen Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss geführt sowie optimal auf das Berufsleben vorbereitet. Neben der schulischen Stärkung soll diese Unterrichtsform die bereits vorhandene Berufsorientierung erweitern und durch außerschulische Partner ergänzt werden.

 

Das vorliegende Konzept orientiert sich an den Vorgaben für flexible Übergangsphasen vom Land Schleswig-Holstein.

 

Übergeordnetes Ziel ist – neben dem Erreichen des Ersten Allgemeinbildenden Schulabschlusses – die Vorbereitung und Begleitung in das Berufsleben der Schülerinnen und Schüler. Dabei sollen sie für ein selbstständiges Leben nach der Schule gestärkt werden.

 

Diese Ziele werden erreicht durch eine speziell auf die Flex- Klassen zugeschnittene inhaltlich und strukturelle Ausrichtung:

  • Streckung des Lehrplans von zwei auf drei Schuljahre,
  • Innere Differenzierungsmaßnahmen,
  • Zusätzliche berufsvorbereitende Maßnahmen der Schule, z.B. Betriebsbesichtigungen, Berufsfelderprobung, Berufscoaching, drei dreiwöchige Berufspraktika.

 

     2. Ziel der Flex-Klasse

 

  • Basisfertigkeiten erwerben (Fit for Life),
  • Vermittlung der Fachkompetenzen durch angepasste Lernformen in Tempo und Intensität,
  • Kenntnisse über Berufs- und Arbeitswelt erweitern,
  • Berufswahlreife fördern,
  • Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss erreichen,
  • Arbeitsverhalten verbessern,
  • Projektmethoden vermitteln und anwenden,
  • Gesamtpersönlichkeit stärken.
  •  

     3. Umsetzung

 

  1.   3.1. Zielgruppen
  • Schülerinnen und Schüler aus Klassenstufe 7, bei denen das Erreichen des Ersten Allgemeinbildenden Schulabschlusses in zwei Jahren gefährdet erscheint,
  • Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf, bei denen eine positive Prognose zur Erreichung des Ersten Allgemeinbildenden Schulabschlusses in drei Jahren erwartet wird,
    • Überwiegend sollten diese Schülerinnen und Schüler zielgleich unterrichtet worden sein.
  • Schülerinnen und Schüler, die an ihren Schwächen arbeiten und ihre Stärken nutzen wollen sowie am sozialen Miteinander der Klasse teilhaben,
  • Nicht geeignet für lernunwillige Schülerinnen und Schüler.

 

  1.   3.2. Umsetzung der Vorstellungen

 

Bewerbungsprozess

Die potentiellen Schülerinnen und Schüler erhalten auf der Zeugniskonferenz Jahrgang 7.1 eine Empfehlung durch die Zeugniskonferenz. Anschließend findet ein erstes Gespräch zwischen der aktuellen Klassenlehrkraft und Sorgeberechtigten statt.

Zu Beginn des zweiten Halbjahres wird eine Informationsveranstaltung zur Flexiblen Ausgangsphase an der Schule durchgeführt.

Die Schülerinnen und Schüler bewerben sich zur Aufnahme in die Flexklasse mit der vollständig ausgefüllten Bewerbungsvorlage. Wichtig ist eine selbstreflektierte Begründung, die darlegt: „Warum bewerbe ich mich für die Flexible Ausgangsphase?“ Die Bewerbung muss fristgerecht bei der Schulleitung abgegeben werden.

Während des Bewerbungsprozesses hospitieren die Flex- Lehrkräfte in den Abgabeklassen. Für Schülerinnen und Schülern besteht die Möglichkeit, in den bereits bestehenden Flex- Klassen zu hospitieren.

Nach einem Vorstellungsgespräch entscheidet die zukünftige Klassenlehrkraft der Flex- Klasse in Abstimmung mit der Schulleitung über die Aufnahme in die Flex- Maßnahme.

 

Vertrag

 

Mit Eintritt in die Flexible Ausgangsphase verpflichten sich Sorgeberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler per Vertrag zur Teilnahme an der Maßnahme von zwei bis drei Jahren. Allen Beteiligten ist bewusst, dass ein Wechsel zurück in die Regelklasse nicht mehr möglich ist. Innerhalb der ersten drei Monate nach den Sommerferien kann der Vertrag von Seiten der Sorgeberechtigten oder Seiten der Schule aufgelöst werden. Die Schülerin/ der Schüler wechselt zurück in die Stammklasse.

 

Verkürzung der Maßnahmezeit

 

Nach dem ersten Flex-Schuljahr besteht auf Beschluss der Zeugniskonferenz die Möglichkeit zum Überspringen des zweiten Flex-Schuljahres, wodurch sich eine Verkürzung der Maßnahmenzeit auf zwei Schuljahre ergibt. Voraussetzungen hierfür sind eine emotional angemessene Reife und das Aufholen von Lernrückständen.